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Gästeregelung

Zu „Gast“ im Schwimmverein

Wie ist der Zutritt für „vereinsfremde“ Personen geregelt?

Nachdem es immer wieder Nachfragen und Vermutungen von Mitgliedern gibt, haben wir die Regeln und Vorschriften für den Besuch von Freunden und Verwandten im Verein während der Badesaison zusammengefasst.

In der Beitrags- und Gebührenordnung (im Internet zu finden unter https://www.svbamberg.de/verein/rechtliches/beitragsordnung/ ) wird erklärt, dass „Gäste, die außerhalb des Stadt- und Landkreises Bamberg“ wohnen, gegen „Zahlung der Eintrittsgebühr“ den Schwimmverein in „Begleitung von Mitgliedern“ nutzen können. Die Mitglieder melden ihre Gäste an der Eingangskontrolle an; die Berechtigung wird durch Vorlage des Ausweises nachgewiesen.

Daneben existiert seit Jahren die sogenannte „Biergartenregelung“. Nach 18:00 Uhr dürfen Gäste in Begleitung von Mitgliedern die gastronomischen Einrichtungen des Schwimmvereins nutzen. Mitglieder können also am Abend ihre Freunde und Verwandte zum Besuch der Gaststätte und des Biergartens einladen und sich im Verein treffen. Die Besucher zahlen keinen Eintritt, die Sportanlagen oder das Schwimmbecken dürfen nicht genutzt werden. Bei besetzter Eingangskontrolle müssen die Gäste von den Mitgliedern am vorderen Eingang abgeholt werden.

Die hintere Eingangstür bleibt während der Saison generell verschlossen.

Gäste und Mitglieder nutzen während der Saison sowohl zum Betreten wie auch zum Verlassen des Vereinsgeländes grundsätzlich den vorderen Eingang. Die hintere Eingangstür wird nur für Lieferanten und Angestellte der Pächter geöffnet. Sie wird während der Saison am Abend vom Hausmeister geöffnet.

In den Sommermonaten wird diese Regelung von einigen Mitgliedern immer wieder gebrochen. Durch ihr Klingeln am hinteren Eingang behindern sie die Arbeit der Wirtsleute und deren Mitarbeiter; die klaren Vorgaben der Vereinsführung werden verletzt. Der Vorstand behält sich vor, in diesen Fällen Verwarnungen oder Platzsperren auszusprechen.

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