Gemäß § 4(2) Ziffer 3, 4 und 5 unserer Satzung hat die Mitgliederversammlung am 09.03.2001 die folgende Beitrags- und Gebührenordnung beschlossen. (Änderungen durch die Mitgliederversammlungen 05.03.2010 (Eintrittsgelder, Gebühren/Mieten), 18.03.2011 (Beiträge), 14.3.2014 (SEPA-Basis-Lastschrift, Termine des Einzugs, Aufnahmegebühr Sportschwimmer), 11.03.2016 (Eintrittsgelder Schulklassen), 16.03.2018 (Erhebung einer Bau- und Finanzierungsumlage ab 1.1.2019), 17.03.2023 (Beitragserhöhung), 22.03.2024 (Ergänzung Miete SUP).
Die Mitglieder sind zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet.
Die Beiträge, Aufnahmegebühren und Mieten werden grundsätzlich auf dem Wege des Einzugsverfahrens durch SEPA-Basis-Lastschriftmandant erhoben.
Die Beiträge 5.1. und 5.2. werden in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils zu Beginn eines Quartals, also am 1.1., 1.4., 1.7. u. 1.10. eines Jahres eingezogen.
Für die Beitragsgruppen 5.3., 5.4. u. 5.5. erfolgt der Einzug jeweils zum 1.1. eines Jahres.
Der Einzug der Mieten für die Kabinen, Boxen, SUP-Plätze u. Bootsplätze erfolgt jeweils zum 1.4. eines Jahres.
Die Aufnahmegebühr wird gesondert nach erfolgter Aufnahme laut Eintrittsbestätigung eingezogen.
Bei Mahnungen wegen rückständiger Beiträge wird eine Mahngebühr in Höhe von 10% der Beitragsschuld, mindestens aber € 2,50, erhoben. Anfallende Bankgebühren werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bei wirksamem Austritt – schriftliche Kündigung mit Zweimonatsfrist zum Jahresende – endet die Beitragspflicht mit dem 31.12. des laufenden Jahres.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Beitragsgruppen – mit Beitragssätzen in Euro ab 01.04.2023 lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.03.2023:
Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren 15,00 € / Quartal
Vollmitglieder ab 18 Jahren 39,00 € / Quartal
18 bis 26 Jahre in Ausbildung 90,00 € / Jahr
Auswärtige Mitglieder (*) unter 18 Jahren 45,00 € / Jahr
Auswärtige Mitglieder (*) ab 18 Jahren 90,00 € / Jahr
Bei Inanspruchnahme des ermäßigten Beitrages nach Ziff. 5.3 müssen die entsprechenden Nachweise wie Schul-, Studienbescheinigungen u.a. bis spätestens 15.11. jeden Jahres beim Beitragskassier unaufgefordert vorgelegt werden. Sonst wird der volle Beitrag für das Folgejahr eingezogen.
Aufnahmegebühren
unter 18 Jahren 26,00 €
ab 18 Jahren 205,00 €
Familien / Ehepaar 358,00 €
Sportschwimmer 26,00 €
Bau- und Finanzierungsumlage ab 1.1.2019
Beitragsruppe 5.1 und 5.4: 1,00 € / Monat
Beitragsgruppe 5.2, 5.3 und 5.5: 1,50 € / Monat
Die Erhebung erfolgt im Einzugsverfahren per SEPA-Lastschriftmandat zusammenmit den normalen Mitgliedsbeiträgen entsprechend der Zuordnung zu den Beitrags-gruppen lt. Ziff. 5 und den festgelegten Fälligkeiten lt. Ziff. 1.
Eintrittsgelder
Gäste (*) unter 18 Jahren 2,50 €
Gäste (*) ab 18 Jahren 5,00 €
Gastschüler 5,00 € / Woche
Schulklassen 2,50 € / Schüler, 5,00€ / Lehrer
Gebühren / Mieten (Abbuchung jeweils zum 01.04.)
Kabine 80,00 € / Jahr
Boot 50,00 € / Jahr
Box 50,00 € / Jahr
SUP-Stellplatz 50,00 € / Jahr
Sonstiges
Einlassmarke 1,50 €
Ersatzmarke 10,00 €
Sauna 6,50 €
Sauna-Aufwärmgang (nur samstags) 4,00 €
(*) Auswärtige Mitglieder und Gäste müssen ihren Wohnsitz außerhalb von Stadt und Landkreis Bamberg haben.