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Beitragsordnung

Beitrags- u. Gebührenordnung

Vorbemerkung:
    • Gemäß § 4(2) Ziffer 3, 4 und 5 unserer Satzung hat die Mitgliederversammlung am 09.03.2001 die folgende Beitrags- und Gebührenordnung beschlossen. (Änderungen durch die Mitgliederversammlungen 05.03.2010 (Eintrittsgelder, Gebühren/Mieten), 18.03.2011 (Beiträge), 14.3.2014 (SEPA-Basis-Lastschrift, Termine des Einzugs, Aufnahmegebühr Sportschwimmer), 11.03.2016 (Eintrittsgelder Schulklassen), 16.03.2018 (Erhebung einer Bau- und Finanzierungsumlage ab 1.1.2019), 17.03.2023 (Beitragserhöhung), 22.03.2024 (Ergänzung Miete SUP).
  1. Die Mitglieder sind zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet.
    • Die Beiträge, Aufnahmegebühren und Mieten werden grundsätzlich auf dem Wege des Einzugsverfahrens durch SEPA-Basis-Lastschriftmandant erhoben.
    • Die Beiträge 5.1. und 5.2. werden in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils zu Beginn eines Quartals, also am 1.1., 1.4., 1.7. u. 1.10. eines Jahres eingezogen.
    • Für die Beitragsgruppen 5.3., 5.4. u. 5.5. erfolgt der Einzug jeweils zum 1.1. eines Jahres.
    • Der Einzug der Mieten für die Kabinen, Boxen, SUP-Plätze u. Bootsplätze erfolgt jeweils zum 1.4. eines Jahres.
    • Die Aufnahmegebühr wird gesondert nach erfolgter Aufnahme laut Eintrittsbestätigung eingezogen.
  2. Bei Mahnungen wegen rückständiger Beiträge wird eine Mahngebühr in Höhe von 10% der Beitragsschuld, mindestens aber € 2,50, erhoben. Anfallende Bankgebühren werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  3. Bei wirksamem Austritt – schriftliche Kündigung mit Zweimonatsfrist zum Jahresende – endet die Beitragspflicht mit dem 31.12. des laufenden Jahres.
  4. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  5. Beitragsgruppen – mit Beitragssätzen in Euro ab 01.04.2023 lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.03.2023:
    1. Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren 15,00 € / Quartal
    2. Vollmitglieder ab 18 Jahren 39,00 € / Quartal
    3. 18 bis 26 Jahre in Ausbildung 90,00 € / Jahr
    4. Auswärtige Mitglieder (*) unter 18 Jahren 45,00 € / Jahr
    5. Auswärtige Mitglieder (*) ab 18 Jahren 90,00 € / Jahr
    • Bei Inanspruchnahme des ermäßigten Beitrages nach Ziff. 5.3 müssen die entsprechenden Nachweise wie Schul-, Studienbescheinigungen u.a. bis spätestens 15.11. jeden Jahres beim Beitragskassier unaufgefordert vorgelegt werden. Sonst wird der volle Beitrag für das Folgejahr eingezogen.
  6. Aufnahmegebühren
    1. unter 18 Jahren 26,00 €
    2. ab 18 Jahren 205,00 €
    3. Familien / Ehepaar 358,00 €
    4. Sportschwimmer 26,00 €
  7. Bau- und Finanzierungsumlage ab 1.1.2019
    1. Beitragsruppe 5.1 und 5.4:  1,00 € / Monat
    2. Beitragsgruppe 5.2, 5.3 und 5.5:   1,50 € / Monat
    • Die Erhebung erfolgt im Einzugsverfahren per SEPA-Lastschriftmandat zusammenmit den normalen Mitgliedsbeiträgen entsprechend der Zuordnung zu den Beitrags-gruppen lt. Ziff. 5 und den festgelegten Fälligkeiten lt. Ziff. 1.
  8. Eintrittsgelder
    1. Gäste (*) unter 18 Jahren 2,50 €
    2. Gäste (*) ab 18 Jahren 5,00 €
    3. Gastschüler 5,00 € / Woche
    4. Schulklassen 2,50 € / Schüler, 5,00€ / Lehrer
  9. Gebühren / Mieten (Abbuchung jeweils zum 01.04.)
    1. Kabine 80,00 € / Jahr
    2. Boot 50,00 € / Jahr
    3. Box 50,00 € / Jahr
    4. SUP-Stellplatz 50,00 € / Jahr
  10. Sonstiges
    1. Einlassmarke 1,50 €
    2. Ersatzmarke 10,00 €
    3. Sauna 6,50 €
    4. Sauna-Aufwärmgang (nur samstags) 4,00 €
    • (*) Auswärtige Mitglieder und Gäste müssen ihren Wohnsitz außerhalb von Stadt und Landkreis Bamberg haben.
  • Förderverein Leistungsschwimmen im SVB

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