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Geschäftsordnung

A. Allgemeines

  1. Die Erstellung der Geschäftsordnung ist ein satzungsgemäßer Auftrag. Sie regelt den internen Ablauf der Vereinsgeschäfte, legt die Zuständigkeiten der einzelnen Vereinsorgane fest und bestimmt die Aufgaben und Rechte von deren Mitgliedern.
  2. In die Vereinsorgane können nur volljährige Mitglieder gewählt werden. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.

B. Regeln für Einladungen zu Sitzungen von Vorstand und Beirat sowie für Beschlussfassungen

1. Einladungen

  1. Zu Vorstandssitzungen ist schriftlich mit Angabe der Tagesordnung einzuladen.
  2. Zur Sitzung des Beirats ist schriftlich mit Angabe der Tagesordnung einzuladen. Eine Frist von 8 Tagen (Poststempel) soll eingehalten werden.
  3. Die Einladungen zu Vorstands- und Beiratssitzungen erfolgen grundsätzlich durch den Vorsitzenden bzw. durch den von ihm beauftragten Schriftführer.
  4. Zu Beginn jeder Sitzung ist in jedem Gremium das Protokoll der letzten Sitzung genehmigen zu lassen.
  5. Auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder von Vorstand bzw. Beirat müssen Sitzungen des jeweiligen Gremiums einberufen werden.

2. Beschlussfassungen

  1. Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn die Hälfte der dem jeweiligen Gremium angehörigen Mitglieder an der Sitzung teilnimmt.
  2. Sind weniger als die Hälfte der Mitglieder zu Beginn der Sitzung (spätestens eine halbe Stunde nach dem festgelegten Termin) anwesend, wird von den Anwesenden mit einfacher Mehrheit ein neuer Zeitpunkt festgelegt. Ein Zeitraum von mind. 3 Tagen zwischen Absendung der Briefe (Poststempel) und dem neuen Sitzungstermin ist einzuhalten, dann ist die Versammlung unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
  3. Anträge sind dann angenommen, wenn sie die Stimmen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf sich vereinigen können.
  4. Von allen Sitzungen sind unter Beifügung von Anwesenheitslisten Protokolle anzufertigen. Diese sind dem Vorsitzenden des SVB zur Kenntnis zu geben.

C. Aufgaben und Rechte des Vorstands

1. Allgemeines

  1. Für jedes Wirtschaftsjahr ist ein Haushaltsplan zu erstellen. Der Vorstand muss das Budget für das jeweils nächste Jahr so rechtzeitig erarbeiten, dass es mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung vorliegt und auf Wunsch eingesehen werden kann.
  2. Die einzelnen Vorstandsmitglieder verfügen über die Im Rahmen des Haushaltsplans für ihren Zuständigkeitsbereich bewilligten Mittel und sind dafür verantwortlich.
  3. Alle Ausgabenbelege müssen von dem Vorstandsmitglied, in dessen Verantwortungsbereich die Angelegenheit fällt, auf ihre Richtigkeit abgezeichnet werden. Die rechnerische Prüfung erfolgt durch den Schatzmeister.

2. Vorstandsbereiche

  1. Der Vorsitzende repräsentiert den Verein. Er leitet die Vorstands-, Beirats- und Mitgliederversammlungen, koordiniert sämtliche Aktivitäten und ist für alle Rechtsangelegenheiten zuständig. Der Vorsitzende muss dem Beirat mindestens zweimal im Jahr über die Tätigkeit des Vorstands Bericht erstatten.
  2. Ein stellvertretender Vorsitzender ist für Personalfragen, Pacht und Mietverträge sowie Versicherungsangelegenheiten zuständig.
  3. Ein stellvertretender Vorsitzender ist für den gesamten geselligen Bereich des Vereins zuständig.
  4. Der Schatzmeister ist für den Zahlungsverkehr, die Buchführung und den Haushaltsplan verantwortlich.
  5. Der Beitragskassier ist verantwortlich für die gesamte Abwicklung des Beitragsaufkommens und für die Mitgliederverwaltung.
  6. Der Beauftragte für Schwimmsport ist für alle schwimmsportlichen Aktivitäten des Vereins zuständig. Er ist Vorsitzender des Schwimmbeirates und entscheidet zusammen mit diesem über Teilnahme und Teilnehmer an Schwimmveranstaltungen und Trainingsbetrieb.
  7. Der Schriftführer ist für die ordnungsgemäße Führung der Protokolle von Vorstands-, Beirats- und Mitgliederversammlungen und die Führung der Warteliste verantwortlich.
  8. Der Beauftragte für Bauunterhalt und Technik ist zuständig für die gesamte Vereinsanlage.
  9. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, kann dessen Position bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandbeschluss kommissarisch besetzt werden.

D. Aufgaben und Rechte des Beirats

  1. Die Mitglieder des Beirats unterstützen die Arbeit des Vorstands.
  2. Ihre Aufgaben ergeben sich aus der Zuordnung zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern.
  • Stellvertretender Beauftragter: Beauftragter für Schwimmsport für Schwimmsport
  • Jugendbeauftragter für Schwimmsport: Beauftragter für Schwimmsport
  • Stellvertretender Beauftragter für Bauunterhalt und Technik: Beauftragter für Bauunterhalt und Technik
  • Beauftragter für Wanderungen, Jugendleiter, Beauftragter für Ballspiele: dem für Geselligkeit zuständigen stellvertretenden Vorsitzenden
  • Beauftragter für Presseangelegenheiten, Archivar, Beisitzer: Erster Vorsitzender

E. Aufgaben und Stellung von Fachbeiräten

1. Fachbeiräte

Für besondere Aufgaben kann der Vorstand einen Fachbeirat bilden. Dessen Vorsitzender muss Mitglied des Vorstands sein. Für die Arbeit der Fachbeiräte gelten sinngemäß die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung.

2. Schwimmbeirat

  1. Dieser Fachbeirat ist eine ständige Einrichtung.
  2. Der Schwimmbeirat wird für jeweils 2 Jahre in Abstimmung mit den Wahlperioden des Vorstands bestimmt,
  3. Der Schwimmbeirat besteht aus höchstens 9 Mitgliedern, die vom Beauftragten für Schwimmsport dem Vorstand vorgeschlagen und von diesem bestätigt werden müssen. Der stellvertretende Beauftragte für Schwimmsport, der Beauftragte für Jugendschwimmsport und der Sprecher der Aktiven gehören diesem Gremium kraft Amtes an.
  4. Dem Schwimmbeirat obliegt die Stellungnahme zu Aufnahmeantragen von Sportschwimmern. Er nimmt Stellung zur Weiterführung bzw. Beendigung von deren Mitgliedschaft und informiert den Beitragskassier.

F. Vereinszeitschrift

Die Vereinszeitschrift ist das offizielle Mitteilungsorgan des Vereins.

 

Diese Geschäftsordnung tritt mit Genehmigung durch die Mitgliederversammlung am 9.3.2001 in Kraft.

Eine Änderung der Geschäftsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 15. März 2013 beschlossen.

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