Vorbemerkung:
gemäß § 4(2) Ziffer 3, 4 und 5 unserer Satzung hat die Mitgliederversammlung am 09.03.2001 die folgende Beitrags- und Gebührenordnung beschlossen. (Änderungen durch die Mitgliederversammlungen 5.03.2010 (Eintrittsgelder, Gebühren/Mieten), 18.03.2011 (Beiträge) und 14.3.2014 (SEPA-Basis-Lastschrift, Termine des Einzugs, Aufnahmegebühr Sportschwimmer), 11.03.2016 (Eintrittsgelder Schulklassen) und v. 16.03.2018 (Erhebung einer Bau- und Finanzierungsumlage ab 1.1.2019)), 17.03.2023 (Beitragserhöhung), 22.03.2024 (Ergänzung Miete SUP), 28.03.2025 (Bahnengeld aktive Sportschwimmer)
1.) Die Mitglieder sind zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, der Bau- und Finanzierungsumlage und entsprechend der Inanspruchnahme von Mieten und anderen Gebühren verpflichtet.
Die Beiträge, Aufnahmegebühren und Mieten werden grundsätzlich auf dem Wege des Einzugsverfahrens durch SEPA-Basis-Lastschriftmandant erhoben.
Die Beiträge 5.1. und 5.2. werden in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils zu Beginn eines Quartals, also am 1.1., 1.4., 1.7. u. 1.10. eines Jahres eingezogen.
Für die Beitragsgruppen 5.3., 5.4. u. 5.5. erfolgt der Einzug jeweils zum 1.1. eines Jahres.
Der Einzug der Mieten für die Kabinen, Boxen u. Bootsplätze erfolgt jeweils zum 1.4. eines Jahres.
Die Aufnahmegebühr wird gesondert nach erfolgter Aufnahme laut Eintrittsbestätigung eingezogen.
2.) Bei Mahnungen wegen rückständiger Beiträge wird eine Mahngebühr in Höhe von 10% der Beitragsschuld, mindestens aber € 2,50, erhoben. Anfallende Bankgebühren werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.) Bei wirksamem Austritt – schriftliche Kündigung mit Zweimonatsfrist zum Jahresende – endet die Beitragspflicht mit dem 31.12. des laufenden Jahres.
4.) Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
5.) Beitragsgruppen – mit Beitragssätzen in Euro ab 01.04.2011, lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.03.2011:
5.1 Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren 15,00 € / Quartal
5.2 Vollmitglieder ab 18 Jahren 39,00 € / Quartal
5.3 18 bis 26 Jahre in Ausbildung 90,00 € / Jahr
5.4 Auswärtige Mitglieder (*) unter 18 Jahren 45,00 € / Jahr
5.5 Auswärtige Mitglieder (*) ab 18 Jahren 90,00 € / Jahr
Bei Inanspruchnahme des ermäßigten Beitrages nach Ziff. 5.3 müssen die entsprechenden Nachweise wie Schul-, Studienbescheinigungen u.a. bis spätestens 15.11. jeden Jahres beim Beitragskassier unaufgefordert vorgelegt werden. Sonst wird der volle Beitrag für das Folgejahr eingezogen.
6.) Aufnahmegebühren
6.1 unter 18 Jahren 26,00 €
6.2 ab 18 Jahren 205,00 €
6.3 Familien / Ehepaar 358,00 €
6.4 Sportschwimmer 26,00 €
7. Bau- und Finanzierungsumlage ab 1.1.2019
7.1 Beitragsruppe 5.1 und 5.4: 1,00 € / Monat
7.2 Beitragsgruppe 5.2, 5.3 und 5.5: 1,50 € / Monat
Die Erhebung erfolgt im Einzugsverfahren per SEPA-Lastschriftmandat zusammenmit den normalen Mitgliedsbeiträgen entsprechend der Zuordnung zu den Beitrags-gruppen lt. Ziff. 5 und den festgelegten Fälligkeiten lt. Ziff. 1.
8.) Eintrittsgelder
8.1 Gäste (*) unter 18 Jahren 2,50 €
8.2 Gäste (*) ab 18 Jahren 5,00 €
8.3 Gastschüler 5,00 € / Woche
8.4 Schulklassen 2,50 € / Schüler, 5,00€ / Lehrer
9.) Gebühren / Mieten (Abbuchung 09.01. bis 09.04. jeweils zum 01.04., 09.05. und am 01.10.)
9.1 Kabine 80,00 € / Jahr
9.2 Boot 50,00 € / Jahr
9.3 Box 50,00 € / Jahr
9.4 SUP Stellplatz 50,00 € / Jahr
9.5 Bahnengeld aktive Sportschwimmer 60,00 € /Jahr
10.) Sonstiges
10.1 Einlassmarke 1,50 €
10.2 Ersatzmarke 10,00 €
10.3 Sauna 6,50 €
10.4 Sauna-Aufwärmgang (nur samstags) 4,00 €
(*) Auswärtige Mitglieder und Gäste müssen ihren Wohnsitz außerhalb von Stadt und Landkreis Bamberg haben.
Bughof 50, Bamberg, Germany
+49 951 54 946
info@svbamberg.de